Qualitätssicherung und Peer Review

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 2015 den turnusmäßigen Qualitätscheck im Rahmen des Peer Reviews erfolgreich absolviert. Per Gesetz sind Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB durchführen verpflichtet, mindestens alle 6 Jahre ein Peer Review durchzuführen. Fokus dieser Überprüfung ist einerseits das Vorhandensein und die Anbindung eines internen Qualitätssicherungssystems sowie die entsprechende Abwicklung der Aufträge nach diesem System.

In den Monaten August und September 2021 hat die UNION AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine intensive Prüfung des Qualitätssicherungssystems und der Arbeit in unserer Kanzlei durchgeführt. Dabei hat sich ausnahmslos bestätigt, dass die umfangreichen berufsrechtlichen Vorschriften vollumfänglich eingehalten wurden. Verstöße wurden nicht festgestellt. Im Gegenteil, der Prüfer lobte explizit die Art der Durchführung unserer Prüfungen und den Vorhalt der Dokumentationen. Diese dienen sowohl dem Wirtschaftsprüfer wie auch dem Mandanten zur Sicherung der Rechtspositionen.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat der Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Teilnahmebestätigung am Peer Review erteilt. Auf Basis dieser Bescheinigung ist es uns möglich, auch künftig weiterhin unsere professionellen Prüfungen im Bereich von Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB anbieten zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die EU-Kommission hat die Bekanntmachung über die Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung in Form eines Fragen- und Antwortkatalogs (FAQ) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Das IAASB hat den International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2024 den Fragen- und Antworten-Katalog zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland aktualisiert.
Am 8. November 2024 hat die EU-Kommission ein im Dezember 2023 als Entwurf veröffentlichtes Dokument mit Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie-Verordnung finalisiert und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilte am 07.11.2024 mit, dass sie im Rahmen der Bilanzkontrolle 2025 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9 prüfen wird. Das berichtet die WPK.
Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin geregelten Änderungen der WPO treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Darauf macht die WPK aufmerksam.
Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Die Aktualisierungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Inhaltliche Anpassungen wurden vorgenommen, soweit diese aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich waren.
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Die WPK hat die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 05.11.2024 zusammengefasst.
Die WPK hat in ihrer an den Bundesrat gerichteten Stellungnahme die im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorhandene, im Regierungsentwurf gestrichene und in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages wieder aufgenommene Belastung der Steuerberater und Rechtsanwälte durch die Regelung des § 87a Abs. 1 Satz 2 AO‑E kritisiert.
Am 24. Oktober 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) ihre Prüfungsschwerpunkte für die kommende Prüfungssaison 2025 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.