Fallstudie – umfängliche Betreuung einer regionalen Versicherungsagentur
Optimum Standort: | Meiningen |
Kunde: | Regionale Versicherungsagentur |
Themen: | Erbschafts-, Schenkungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, laufende Lohnabrechnungen, Jahresabschluss |
Zeitraum: | ab 2009 |
Steuerrisken vermeiden und Nachfolge planen
Unser Mandant ist seit den 90er Jahren als Versicherungsmakler tätig. Schwerpunkt ist der Vertrieb von Versicherungen und daneben ist eine Lottoannahmestelle an die Agentur angeschlossen.
Gegenwärtig sind in der Agentur 4 Berater tätig. Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf die Rhön sowie die umliegenden Gebiete in Thüringen, Hessen und Bayern.
Die Agentur bietet eine professionelle und individuelle Beratung und verfügt über eine Vielzahl von zufriedenen Kunden. Erstmalig ist die Versicherungsagentur durch den damaligen Geschäftsführer im Jahr 2009 in einen schenkungssteuerlichen Fall an unsere Kanzlei herangetreten. In diesem Jahr ist ein Mandant der Versicherungsagentur aufgrund von verschiedenen Versicherungsabschlüssen zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung aufgefordert worden. Der Geschäftsführer hat uns gebeten, diese Erklärung für den Mandanten zu erstellen. Nach intensiver Prüfung des Sachverhaltes ist es uns gelungen, hier durch verschiedene Gestaltungsoptionen zum Sachverhalt eine komplette Befreiung von der Schenkungssteuer zu erwirken.
Der Geschäftsführer schreibt dazu:
„Ich hatte den Sachverhalt mit einem Steuerrisiko von TEUR 5 bereits der Haftpflichtversicherung gemeldet. Durch die Hilfe von Herrn Dipl.-Kfm. / WP / StB Thoralf Bohlig von der Optimum Steuerberatungsgesellschaft mbH ist es gelungen, dass keine Schenkungssteuer entrichten musste. Ich bin Herrn Bohlig noch heute für die entsprechende Unterstützung und Tipps sehr dankbar und arbeite bis heute gerne mit der Kanzlei zusammen.“
Aus diesem ersten „Kleinstauftrag“ fundierte eine bis heute andauernde intensive Zusammenarbeit. Im Rahmen der Zusammenarbeit erfolgte u.a. eine steuerrechtliche Gestaltung in PV-Anlagen mit einem Volumen von über TEUR 300 mit einer entsprechenden Steueroptimierung. Weiterhin erstellen wir aus der Buchhaltung der Agentur und der beteiligten Personen die jährlichen Steuererklärungen.
Auch im Zuge der Nachfolgeregelung für den Mandanten auf die Söhne wurde von Seiten der Optimum Steuerberatungsgesellschaft mbH eine proaktive Unterstützung geleistet. Angefangen von der betriebswirtschaftlichen Betreuung bis hin zu den steuerrechtlichen Folgen erfolgte eine Unterstützung bei der Planung und Umsetzung. Aufgrund der guten buchhalterischen Kenntnisse wird die monatliche Buchhaltung durch den Mandanten selbst erledigt. Die Lohnbuchhaltung wird durch unsere Kanzlei erstellt. Am Jahresende werden die entsprechenden Jahresabschlussarbeiten durchgeführt. Es erfolgt auch unterjährig eine entsprechende Abstimmung zu laufenden Problemen und Fragestellungen.
Gerne greift die Agentur auch bei steuerlichen Themen der eigenen Kunden auf die Expertise unsere Kanzlei zurück.
Dazu der Geschäftsführer:
„Ich bin dem Optimum Team für die herrvorragende Beratung dankbar und kann OPTIMUM jederzeit nur weiterempfehlen.“