Kooperation mit Insolvenzverwaltern

Wir kennen aus unserer Berufserfahrung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Besonderheiten der Insolvenzverwaltung und möchten Ihnen als Insolvenzverwalter daher auf Grund unserer Erfahrungen insbesondere unsere Leistungen im Bereich der Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6 sowie der Erstellung von Bescheinigungen nach §270b InsO vorstellen. Hierbei wissen wir, dass Ihre Aufgaben oft sehr zeitkritisch und pragmatisch zu lösen sind. Für uns hat daher neben einem lösungsorientierten Vorgehen die Einhaltung Ihrer Termine oberste Priorität.

Daneben umfassen unsere Tätigkeiten insbesondere:

  • Gesetzliche / freiwillige Jahresabschlussprüfungen (HGB, IFRS)
  • Unternehmensbewertungen
  • Sonderprüfungen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz
  • Sonstige Sonderprüfungen und Gutachten (270b InsO, IDW S 1, IDW S 6, u.a.)

Neben den langjährigen Erfahrungen unserer Berufsträger als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus der Tätigkeit bei internationalen Prüfungsgesellschaften bestehen umfangreiche Referenzen in der Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen. Wir kennen daher die besonderen Anforderungen die an den Prüfer in diesem Umfeld gestellt werden.

Neben diesen Sonderthemen unterstützen wir verschiedene Insolvenzverwalter bei der Erstellung von Buchhaltung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen von Mandanten in der Insolvenzphase.

Gerne stellen wir als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bei Ihnen vor Ort, unsere Kanzlei und mögliche Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit persönlich vor. Daneben freuen wir uns darauf, im Rahmen Ihrer nächsten Wirtschaftsprüfungsaufträge ein aussagekräftiges Angebot abgeben zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde in Deutschland bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle informiert über die Auswirkungen der fehlenden Umsetzung auf die Honorare für das Geschäftsjahr 2024 zur Berechnung des sog. Fee Cap.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 27. November 2024 den Fragen- und Antworten-Katalog zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland aktualisiert.
WPK und BStBK haben ein gemeinsames Argumentationspapier zur künftigen Ausgestaltung der Aufsicht über sog. Selbstverwaltungseinrichtungen nach Art. 52 der neuen Geldwäscherichtlinie entwickelt.
Die WPK hat das WPK Magazin 4/2024 veröffentlicht.
Der Beirat der WPK hat in seiner Sitzung am 29. November 2024 Änderungen der Berufssatzung WP/vBP beschlossen. Die Absätze 3 und 4 des § 16 BS WP/vBP (Pflichten gegenüber Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen WP/vBP) wurden ergänzt.
Die WPK hat den vom Beirat beschlossenen Wortlaut der vierten Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer, zuletzt geändert durch Beschluss des Beirats vom 3. Juni 2024, bekannt gemacht.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 11. Dezember 2024 verkündet worden und am Folgetag in Kraft getreten. WP/vBP sind in ihrer Funktion als gesetzliche Abschlussprüfer der Krankenhausträger betroffen.
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 17. Dezember 2024.
Vor dem 01.04.2025 wird lt. BfJ kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 am 31.12.2024 endet. Hierfür hatte sich die BStBK stark gemacht.
Der Beirat der WPK hat am 29. November 2024 die 21. Änderung der Gebührenordnung beschlossen.