Der Wirtschaftsprüfer

Wo suchen Unternehmer Rat? Beim Steuerberater in Steuerfragen. Beim Anwalt, wenn es ums Recht geht. Beim Unternehmensberater, wenn es um Strategie oder Nachfolge geht.

Es gibt viele Berater – aber nur einen, der für betriebswirtschaftliche Fragen, Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsrecht gleichermaßen qualifiziert ist und die Wechselwirkungen zwischen allen Gebieten im Auge behält: Den Wirtschaftsprüfer.

Das staatliche Examen zum Wirtschaftsprüfer stellt eines der schwierigsten Examen in der Bundesrepublik dar. Im Regelfall erfordert es neben einem betriebswirtschaftlichen Studium eine umfangreiche praktische Tätigkeit und oft geht dem Examen eine Prüfung als Steuerberater voraus. Die Qualifikation zum Wirtschaftsprüfer beinhaltet neben steuerlichen und rechnungslegungsrelevanten Themen insbesondere auch eine breite und tiefgründige betriebswirtschaftliche und rechtliche Ausbildung. Im Vergleich zu klassischen Steuerberatern versteht sich der Wirtschaftsprüfer eher als Berater und Generalist in betriebswirtschaftlichen Aspekten. 

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Das International Auditing and Assurance Standards Board und das International Ethics Standards Board for Accountants haben am 27. Januar 2025 eine gemeinsame Initiative gestartet, um die wirksame Umsetzung ihrer Standards zur Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zu unterstützen. Darauf weist die WPK hin.
Seit dem Jahr 2021 hat der EU-Gesetzgeber an einer Reform der Regelungen für den Versicherungssektor gearbeitet. Am 8. Januar 2025 hat er nun zwei Änderungsrichtlinien verabschiedet, die auch WP/vBP tangieren. Darüber informiert die WPK.
Die von jedem in den nationalen Herstellerregistern registrierten Hersteller jährlich bis zum 1. Juni zu übermittelnden Angaben müssen von unabhängigen Prüfern geprüft und zertifiziert werden. Diese Aufgabe wurde bisher größtenteils von WP/vBP, aber auch StB oder vereidigten Sachverständigen, erledigt. Die WPK geht davon aus, dass dieses Konzept in Deutschland fortgeführt wird.
Am 24. Januar 2025 hat Accountancy Europe als europäische Dachorganisation des Wirtschaftsprüferberufs eine Übersicht zum Stand der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Europa veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) müssen spätestens alle drei Jahre die Fortbildungs- und Tätigkeitsnachweise erbracht werden. Die Nachweisfrist und der Nachweiszeitraum hängen vom Zeitpunkt der Registrierung als PfQK bei der WPK ab.
Das International Ethics Standards Board for Accountants hat am 17. Januar 2025 zwei Ergänzungen des IESBA Code of Ethics (Code) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Am 15. Januar 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2025/19 der EU-Kommission vom 26. September 2024 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die 2024 vorgenommene Aktualisierung der Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Das International Ethics Standards Board for Accountants hat einen Bericht zum Thema ethisches Verhalten in Praxen veröffentlicht. Dieser unterstreicht die entscheidende Rolle einer ethischen Kultur und Steuerung bei der Bekämpfung unethischen Verhaltens in Praxen. Darauf macht die WPK aufmerksam.
Am 15.01.2025 startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Zahlungskonto (Girokonto): Der BaFin-Kontenvergleich zeigt erstmals übersichtlich die Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland. Darauf weist das BMF hin.
Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand der WP/vBP vorbehalten sind (Vorbehaltsaufgaben), aktualisiert.