Leistungen

Als etablierte und dynamische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bieten wir das gesamte Spektrum an Prüfungs- und Beratungsleistungen an, die für ein mittelständisches Unternehmen im privaten oder öffentlichen Bereich wichtig sind.

Hierbei sind wir der Partner, der auf Grund seiner inneren Einstellung und seiner regionalen Verwurzelung, Sie nicht nur während unseres gemeinsamen Projekts begleitet, sondern Ihnen auch darüber hinaus als Berater beisteht. Unsere Leistungen können auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt werden und umfassen im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

Abschlussprüfungen

  • Pflichtprüfungen und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB
  • Prüfungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
  • Konzernabschlussprüfung
  • Prüfungen von Sonderbilanzen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz 
  • Prüfungen von Abschlüssen für einen speziellen Zweck 

Beratung

  • Betriebswirtschaftliche Beratung (u.a. Finanzierung, Investition, Strategie und Organisation)
  • Erstellung von Planungsrechnungen und Unternehmenskonzepten
  • Erstellung von Unternehmensbewertungen nach IDW S1
  • Erstellung von Gutachten (z.B. hinsichtlich Fragen zur Rechnungslegung oder Bewertung immaterieller Vermögenswerte nach IDW S5)
  • Wirtschaftliche Beratung von Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen
  • Erstellung von Konzepten und Beratung von Nachfolgeregelungen
  • Beratung von Unternehmen in der Krise

Interne Revision

  • Unterschlagungsprüfungen
  • Interne Revision 
  • Prüfungen des internen Kontrollsystems
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen

sonstige Prüfungsleitungen

  • Prüfung von Finanzanlagevermittlern i.S.d. § 34f bs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 FinVermV
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S6
  • Bescheinigung nach §270b InsO
  • Bescheinigungen für Fördermittel und Aufbaubanken
  • Prüfungen Interseroh / grüner Punkt
  • Erstellung und Prüfung sonstiger Bescheinigungen

Bei jedem unserer Aufträge beachten wir neben den berufsrechtlichen Vorschriften in erster Linie die Interessen und Erwartungen unserer Mandanten, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Wir garantieren Ihnen, dass alle gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben beachtet werden, so dass Sie am Ende des Projekts ein Produkt erhalten, das den höchsten Anforderungen entspricht und einer hervorragenden Reputation unterliegt.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde in Deutschland bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle informiert über die Auswirkungen der fehlenden Umsetzung auf die Honorare für das Geschäftsjahr 2024 zur Berechnung des sog. Fee Cap.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 27. November 2024 den Fragen- und Antworten-Katalog zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland aktualisiert.
WPK und BStBK haben ein gemeinsames Argumentationspapier zur künftigen Ausgestaltung der Aufsicht über sog. Selbstverwaltungseinrichtungen nach Art. 52 der neuen Geldwäscherichtlinie entwickelt.
Die WPK hat das WPK Magazin 4/2024 veröffentlicht.
Der Beirat der WPK hat in seiner Sitzung am 29. November 2024 Änderungen der Berufssatzung WP/vBP beschlossen. Die Absätze 3 und 4 des § 16 BS WP/vBP (Pflichten gegenüber Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen WP/vBP) wurden ergänzt.
Die WPK hat den vom Beirat beschlossenen Wortlaut der vierten Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer, zuletzt geändert durch Beschluss des Beirats vom 3. Juni 2024, bekannt gemacht.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 11. Dezember 2024 verkündet worden und am Folgetag in Kraft getreten. WP/vBP sind in ihrer Funktion als gesetzliche Abschlussprüfer der Krankenhausträger betroffen.
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 17. Dezember 2024.
Vor dem 01.04.2025 wird lt. BfJ kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 am 31.12.2024 endet. Hierfür hatte sich die BStBK stark gemacht.
Der Beirat der WPK hat am 29. November 2024 die 21. Änderung der Gebührenordnung beschlossen.