Steuerberater für Unternehmen

Unser Anspruch als Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es, Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Unternehmertums zu unterstützen. Dies beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch vor der Gewerbeanmeldung und führt über Kredit- und Fördermittelverhandlungen bis zur erfolgreichen Unternehmensübergabe an die nächste Generation.

Natürlich wissen auch wir, dass neben Sonnenschein auch Gewitterwolken ein Unternehmensleben begleiten können. Wir stehen Ihnen auch in der Krise mit unseren Erfahrungen zur Seite und möchten Sie, im Fall der Fälle, an unserer Erfahrung im Bereich der Unternehmenssanierung teilhaben lassen.

Für Unternehmen bieten wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Unterstützung im steuerlichen Veranlagungsverfahren und Vertretung bei Einspruchsverfahren und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Strategische Steuerplanung
  • Steuerrechtliche Vertragsberatung
  • Teilnahme und Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Internationale Steuerberatung

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das LG München II hat den Antrag einer in den Niederlanden ansässigen Online-Apotheke gegen den Inhaber einer Apotheke aus dem Isarwinkel auf Unterlassung bestimmter Äußerungen, die dieser im Lokalteil einer überregionalen Zeitung veröffentlichten Interview getätigt hatte, zurückgewiesen (Az. 2 HK O 627/25).
Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist. So der BayVGH (Az. 21 ZB 24.514).
Das FG Baden-Württemberg hat zur Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid eine Zusammenfassung veröffentlicht (Az. 8 V 250/25, 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23).
Das OLG Frankfurt hat grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoßes vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann (Az. 2 Orbs 233/24).
Das Bundeskabinett hat die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDG), bis 2030 zu erreichen, ist eine Verstärkung und Beschleunigung der bisherigen Anstrengungen erforderlich.
Das LG Berlin II hat die Klage eines Vaters gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz wegen einer aus seiner Sicht fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienstartzeit (Richtlinie EU 2019/1158 – Vereinbarkeitsrichtlinie) abgewiesen (Az. 26 O 133/24).
Der von der Bundesregierung beschlossenen Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung um drei weitere Berufskrankheiten hat der Bundesrat zugestimmt. Die Verordnung trat am 1. April 2025 in Kraft. Hierauf weist das BMAS hin.
In Deutschland nutzt bereits mehr als die Hälfte der Beschäftigten künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz – allerdings werden KI-Anwendungen mehrheitlich nicht vom Arbeitgeber eingeführt, sondern lt. einer ZEW-Studie informell genutzt.
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat eine Konsultation zum Thema kollektive Anlageinstrumente und Pensionsfonds gestartet (Consultation Paper Collective Investment Vehicles and Pension Funds). Lt. WPK sind Stellungnahmen bis zum 30. Juni 2025 erbeten.
Am 27. März 2025 hat die IFRS Foundation die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2025 veröffentlicht. Die WPK stellt die Änderungen gegenüber 2024 dar.