unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Kunden.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das LG München II hat den Antrag einer in den Niederlanden ansässigen Online-Apotheke gegen den Inhaber einer Apotheke aus dem Isarwinkel auf Unterlassung bestimmter Äußerungen, die dieser im Lokalteil einer überregionalen Zeitung veröffentlichten Interview getätigt hatte, zurückgewiesen (Az. 2 HK O 627/25).
Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist. So der BayVGH (Az. 21 ZB 24.514).
Das FG Baden-Württemberg hat zur Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid eine Zusammenfassung veröffentlicht (Az. 8 V 250/25, 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23).
Das OLG Frankfurt hat grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoßes vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann (Az. 2 Orbs 233/24).
Das Bundeskabinett hat die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Um die globalen Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDG), bis 2030 zu erreichen, ist eine Verstärkung und Beschleunigung der bisherigen Anstrengungen erforderlich.
Das LG Berlin II hat die Klage eines Vaters gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz wegen einer aus seiner Sicht fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienstartzeit (Richtlinie EU 2019/1158 – Vereinbarkeitsrichtlinie) abgewiesen (Az. 26 O 133/24).
Der von der Bundesregierung beschlossenen Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung um drei weitere Berufskrankheiten hat der Bundesrat zugestimmt. Die Verordnung trat am 1. April 2025 in Kraft. Hierauf weist das BMAS hin.
In Deutschland nutzt bereits mehr als die Hälfte der Beschäftigten künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz – allerdings werden KI-Anwendungen mehrheitlich nicht vom Arbeitgeber eingeführt, sondern lt. einer ZEW-Studie informell genutzt.
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat eine Konsultation zum Thema kollektive Anlageinstrumente und Pensionsfonds gestartet (Consultation Paper Collective Investment Vehicles and Pension Funds). Lt. WPK sind Stellungnahmen bis zum 30. Juni 2025 erbeten.
Am 27. März 2025 hat die IFRS Foundation die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2025 veröffentlicht. Die WPK stellt die Änderungen gegenüber 2024 dar.